Häufig gestellte Fragen

Ermittlungsverfahren

Ein Strafverfahren beginnt mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Das Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, sobald sich für die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ein Verdacht auf Begehung einer Straftat ergibt.

Bereits in diesem frühen Stadium des Verfahrens ist es für Beschuldigte ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht aufzusuchen. Ein Beratungsgespräch bei einem fachkundigen Strafverteidiger in der Nähe, kann in vielerlei Hinsicht sinnvoll sein. Der Anwalt kann umfassend über Beschuldigtenrechte informieren und Sicherheit im Umgang mit den Ermittlungsbehörden vermitteln.

Sollte sich der Fall dafür eignen, kann der Verteidiger bereits im Ermittlungsverfahren auf die Einstellung des Verfahrens hinwirken.

Zwischenverfahren

Hält die Staatsanwaltschaft aufgrund der Aktenlage nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens eine Verurteilung des Beschuldigten für wahrscheinlich, wird sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift an das zuständige Gericht schicken und beantragen, den Strafbefehl zu erlassen oder die Anklageschrift zur Hauptverhandlung zuzulassen. Der Richter prüft nun nochmals, ob auch aus seiner Sicht der sogenannte hinreichende Tatverdacht gegeben ist.

Auch in diesem Verfahrensabschnitt kann der Verteidiger in geeigneten Fällen bereits tätig werden und Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptververfahens vorbringen.

Hauptverfahren

Wird nun beispielsweiße eine Anklage zugelassen, findet eine mündliche Hauptverhandlung statt. Die mündliche Hauptverhandlung bildet das Kernstück des Strafverfahrens. Die Verteidigung des Angeklagten im Termin zur mündlichen Hauptverhandlung ist damit auch der zentrale Tätigkeitsschwerpunkt des Strafverteidigers.

Im Rahmen der Hauptverhandlung, soll die Schuld des Angeklagten festgestellt werden. Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe aus der Anklageschrift, werden gleich zu Beginn verlesen. Sodann wird dem Angeklagten nach erfolgter Belehrung Gelegenheit gegeben, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Dem Angeklagten steht es natürlich auch in der Hauptverhandlung frei, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder von seinem Schweigerecht gebrauch zu machen. 

An dieser Stelle ergreift regelmäßig der Verteidiger das Wort. Eine gute Verteidigung kennzeichnet sich unter anderem dadurch, dass das Aussageverhalten des Angeklagten bis ins letzte Detail vorab besprochen worden ist. Der Verteidiger wird den Angeklagten darüber aufgeklärt haben, ob es für Ihn sinnvoll ist, sich zu den Vorwürfen einzulassen oder nicht. Auch wird besprochen worden sein, welche Form der Einlassungsmodalität für den Angeklagten im konkreten Fall ratsam ist. Ist es stylistisch sinnvoller, den Angeklagten selbst reden zu lassen oder soll eine Erklärung über den Verteidiger erfolgen? Wird dem Gericht eine schriftlich ausgefertigte Einlassung zur Sache vorgelegt werden um wichtige Aspekte expliziert hervorzuheben? Sollen Rückfragen beantwortet werden? Sollen bestimmte Fragen seitens bestimmter Verfahrensbeteiligter nicht beantwortet werden? 

All diese Fragen sind im besten Fall bereits im Vorfeld der mündlichen Hauptverhandlung besprochen worden, um ein souveränes und entschlossenes Auftreten zu ermöglichen.

Als Nächstes wird in die Beweisaufnahme eingetreten. Zeugen und Sachverständige werden gehört, Urkunden werden verlesen, Objekte werden in Augenschein genommen. Der Verteidiger wird dem Gang der Beweisaufnahme mit höchster Aufmerksamkeit folgen. Er wird prüfen, ob bestimmte eingeführte Beweismittel möglicherweiße einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Auch ist es gegebenenfalls sinnvoll, selbst Beweismittel zur Entlastung des Angeklagten über einen Beweisantrag in die mündliche Hauptverhandlung einzuführen. Auch den Angaben von Zeugen ist in der mündlichen Hauptverhandlung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Verteidiger prüft, ob die Angaben des Zeugen im Gerichtsaal mit den Angaben bei der Polizei übereinstimmen, oder ob sich Widersprüchlichkeiten ergeben. Doch nicht nur die Konstanz der Angaben des Zeugen gilt es auf den Zahn zu fühlen. Die Wahrheitsfindung gebietet, mögliche Belastungsmotive herauszuarbeiten, zu prüfen ob der Zeuge auch detailreiche Angaben machen kann und ob der geschilderte Sachverhalt insgesamt logisch oder eher lebensfremd erscheint. Sollen mehrere Zeugen vernommen werden ist noch zu prüfen, ob sich die Angaben miteinander decken oder sich auch hier mögliche Widersprüche ergeben. Fundierte Aussagepsychologische Kenntnisse sind an dieser Stelle nützlich und vereinfachen es bei einer guten Vernehmung „den Finger in die Wunde“ zu legen.

Nach dem Schluss der Beweisaufnahme halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussvorträge (sog. Plädoyers) und der Angeklagte erhält zum Abschluss das letzte Wort.

Die Hauptverhandlung endet mit der mündlichen Verkündung des Urteils.

Rechtsmittelverfahren

Ist der Angeklagte mit dem Urteil unzufrieden, kann dieses im Rechtsmittelverfahren (Berufung oder Revision) überprüft werden. Bei einer Berufung wird die mündliche Hauptverhandlung in einer höheren Instanz wiederholt. Es gibt sozusagen eine „zweite Runde“. Bei der Revision wird das Urteil anhand des Hauptverhandlungsprotokolls auf etwaige Verfahrensfehler oder materiell-rechtliche Fehler untersucht. Der Verteidiger prüft, ob sich die Einlegung eines Rechtsmittels im konkreten Fall lohnt, mithin konkrete Erfolgsaussichten bestehen.

Ein Strafverteidiger sollte so früh wie möglich hinzugezogen werden – idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren. Dies ermöglicht es, Fehler zu vermeiden, Akteneinsicht zu erhalten und eine fundierte Verteidigung zu gewährleisten. Besonders wichtig ist die frühe Beratung bei einer polizeilichen Vorladung, einer Haus- bzw. Wohnungsdurchsuchung oder einer drohenden Untersuchungshaft. Ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt kann sofortige Maßnahmen ergreifen, um die Rechte seines Mandanten zu sichern. 

Eine Strafverteidigung, ist besonders effektiv wenn sie bereits im Ermittlungsverfahren ansetzt. Eine professionelle und frühzeitige Verteidigung kann oft dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu einer mündlichen Hauptverhandlung kommt – eine Situation, die unter Umständen öffentlichswirksam und für Mandanten äußerst belastend sein kann.

Was ist eine Schutzschrift bzw. Verteidigungsschrift?

Mit einer gut begründeten Schutzschrift setzen wir uns bundesweit erfolgreich dafür ein, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen. 

Auch bei mittlerer Kriminalität, in der die Beweislage ungünstig sein kann, ist es möglich, eine Einstellung – sei es wegen geringer Schuld oder gegen eine überschaubare Auflage, einzustellen. Unser Ziel ist immer, die für Sie bestmögliche Lösung zu finden.

Die Vorteile bei einer Einstellung im Ermittlungsverfahren

Eine Einstellung des Verfahrens bietet entscheidende Vorteile:

  • Keine belastende Hauptverhandlung : Sie sparen Zeit, Kosten und vor allem emotionalen Stress.
  • Keine Strafe : Ein eingestelltes Verfahren führt zu keiner Sanktion.
  • Keine Eintragung : Es erfolgt weder ein Eintrag ins Bundeszentralregister noch ins Führungszeugnis.

Erhalten Sie eine Anklage, sollten Sie sofort einen Anwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe kontaktieren. Dieser prüft die Anklageschrift, beantragt gegebenenfalls Beweise und bereitet Ihre Verteidigung für die Hauptverhandlung vor. Ein früher Kontakt mit einem Anwalt kann Ihre Erfolgschancen erheblich verbessern.

Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, haben Sie das Recht, Anzeige zu erstatten und sich gegebenenfalls als Nebenkläger dem Verfahren anzuschließen. Der Geschädigte einer Straftat ist häufig nicht nur rechtlicht, sonder auch emotional betroffen. Ein Anwalt für Opferrecht vertritt Ihre Interessen, setzt Schadensersatzansprüche durch und sorgt dafür, dass Ihre Stimme im Verfahren gehört wird.

Die Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem ein erstinstanzliches Urteil angefochten werden kann. In der Berufungsverhandlung wird der Sachverhalt erneut geprüft und ein neues Urteil gefällt. 

In einer Berufung herrscht der Grundsatz des sogenannten Verschlechterungsverbots, “Reformatio in peius” (§ 331 Abs. 1 StPO). Das bedeutet, dass eine Verschlechterung des Urteils, also zum Beispiel eine Haft- statt einer Geldstrafe oder eine höhere Geld- bzw. Freiheitsstrafe, nicht verhängt werden darf.

Seit dem 1. April 2024 ist in Deutschland der Besitz und Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert.

Erlaubte Mengen und Anbau:

  • Privater Besitz: Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit besitzen. Im privaten Raum sind bis zu 50 Gramm erlaubt.

  • Eigenanbau: Der Anbau von bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen pro volljähriger Person ist gestattet. Die Pflanzen müssen gegen unbefugten Zugriff gesichert sein.

  • Anbauvereinigungen: Seit dem 1. Juli 2024 können sich Erwachsene zu nicht-gewerblichen Anbauvereinigungen zusammenschließen, um gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und untereinander zu verteilen.

Strafen bei Verstößen:

  • Überschreitung der erlaubten Menge: Der Besitz von Cannabis über den erlaubten Mengen hinaus bleibt strafbar. Je nach Menge und Umständen können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt werden.

  • Anbau ohne Genehmigung: Der Anbau von mehr als drei Pflanzen oder der gemeinschaftliche Anbau ohne behördliche Genehmigung ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt.

  • Abgabe an Minderjährige: Die Weitergabe von Cannabis an Personen unter 18 Jahren ist streng verboten und wird mit hohen Strafen geahndet.

Konsum im öffentlichen Raum:

Der Konsum von Cannabis ist in bestimmten öffentlichen Bereichen eingeschränkt. So gilt beispielsweise ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Zudem ist der Konsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen untersagt.

Cannabis im Straßenverkehr:

Im Straßenverkehr gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Bei Überschreitung drohen Bußgelder, Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.

Nicht jedes Strafverfahren endet mit einer Verurteilung oder einem Freispruch. In vielen Fällen wird das Verfahren eingestellt. Doch wann ist eine Verfahrenseinstellung möglich, und was bedeutet das für den Beschuldigten?

Wann kann ein Strafverfahren eingestellt werden?

Die Einstellung eines Strafverfahrens kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen, die im Strafprozessrecht geregelt sind. Diese lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:

Einstellung aus rechtlichen Gründen (§ 170 Abs. 2 StPO):

    • Das Verfahren wird eingestellt, wenn der Tatverdacht nicht ausreicht oder die Ermittlungen keinen Nachweis einer strafbaren Handlung ergeben.
    • Beispiel: Mangelnde Beweise oder eine erwiesene Unschuld des Beschuldigten.

Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO):

      • Bei geringfügigen Straftaten (z. B. Bagatelldelikten wie Sachbeschädigung mit minimalem Schaden) kann das Verfahren eingestellt werden, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Einstellung unter Auflagen (§ 153a StPO):

    • Hier wird das Verfahren eingestellt, wenn der Beschuldigte bestimmte Auflagen oder Weisungen erfüllt, wie z. B.:
      • Zahlung einer Geldauflage,
      • Teilnahme an einer Beratungs- oder Schulungsveranstaltung,
      • Wiedergutmachung des Schadens.
    • Nach erfolgreicher Erfüllung der Auflagen gilt das Verfahren als endgültig beendet.

Einstellung im Jugendstrafrecht (§ 45 JGG):

    • Bei minderjährigen Beschuldigten kann das Verfahren aus erzieherischen Gründen eingestellt werden, wenn es sich um eine geringe Straftat handelt.

Teileinstellung bei mehreren Straftaten (§ 154 StPO):

    • Wird bei Verfahren mit mehreren Straftaten eine schwerwiegendere Tat zur Hauptsache gemacht, können andere, weniger bedeutende Anklagepunkte eingestellt werden.

Wie wird ein Strafverfahren eingestellt?

Ein Strafverfahren kann in unterschiedlichen Verfahrensstadien eingestellt werden:

  • Während des Ermittlungsverfahrens: Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wird.
  • Im Zwischenverfahren: Hier kann das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen.
  • Im Hauptverfahren: Auch während der Verhandlung kann das Gericht das Verfahren einstellen, z. B. bei einer Verständigung im Strafprozess („Deal“).

Was bedeutet eine Einstellung für den Beschuldigten?

  • Kein Schuldspruch: Eine Einstellung bedeutet, dass der Beschuldigte weder verurteilt noch freigesprochen wird.
  • Keine Vorstrafe: Bei einer Einstellung bleibt der Beschuldigte in der Regel straffrei.

Eine Einstellung, insbesondere unter Auflagen, kann durch geschickte Verhandlungen zwischen Anwalt und Staatsanwaltschaft erreicht werden. Ein Strafverteidiger kann argumentieren, warum eine Einstellung im Interesse aller Parteien liegt, z. B. durch Schadenswiedergutmachung oder fehlendes öffentliches Interesse.

Eine Verfahrenseinstellung bietet oft eine zweite Chance und ist für Beschuldigte eine Möglichkeit, die belastende Situation schnell hinter sich zu lassen. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger ist entscheidend, um die bestmögliche Strategie für eine Einstellung des Verfahrens zu entwickeln.

Im Ermittlungsverfahren sammeln Polizei und Staatsanwaltschaft Beweise, um zu entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Beschuldigte sollten in dieser Phase keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung machen. Ein Strafverteidiger sorgt für Akteneinsicht, klärt Sie über den Stand der Ermittlungen auf und schützt Ihre Rechte.

Wird der Führerschein entzogen, ist schnelles Handeln gefragt. Sie können gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen oder einen Antrag auf vorzeitige Wiedererteilung stellen. Ein Strafverteidiger hilft Ihnen, die Erfolgsaussichten einzuschätzen und die notwendigen Schritte einzuleiten.

Es besteht beispielsweise die Möglichkeit nach einem Führerscheinentzug einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen. In einigen Fällen ist die Absolvierung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich. Ein Strafverteidiger hilft Ihnen, die Voraussetzungen zu erfüllen und Ihre Erfolgschancen zu maximieren.

Eine Hauptverhandlung beginnt mit der Verlesung der Anklage, gefolgt von der Beweisaufnahme, den Plädoyers und der Urteilsverkündung. Der Angeklagte hat das Recht, sich zu äußern oder zu schweigen. Ein Strafverteidiger prüft die Beweislage, stellt entlastende Anträge und sorgt für eine professionelle Verteidigung.

Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“, im Fachjargon auch als in dubio pro reo bekannt, gehört zu den wichtigsten Prinzipien im Strafrecht. Er stellt sicher, dass kein Angeklagter verurteilt wird, solange begründete Zweifel an seiner Schuld bestehen. Aber was genau bedeutet dieser Satz, und welche Auswirkungen hat er in der Praxis?

Im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei nachweisen muss. Ist dies nicht möglich, weil etwa Beweise unzureichend oder widersprüchlich sind, darf der Angeklagte nicht verurteilt werden. Der Grundsatz schützt also davor, dass jemand allein aufgrund eines Verdachts oder unklarer Indizien schuldig gesprochen wird. Selbst wenn Zweifel an bestimmten Details bestehen, wie der Täterschaft oder den genauen Umständen der Tat, muss das Verfahren zugunsten des Angeklagten entschieden werden.

Rechtlich fußt dieser Grundsatz auf der freien Beweiswürdigung nach § 261 der Strafprozessordnung (StPO) und dem Grundsatz des fairen Verfahrens, der aus Artikel 103 des Grundgesetzes (GG) abgeleitet wird. Er ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Rechts und bildet das Rückgrat einer funktionierenden Rechtsprechung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unschuldsvermutung nicht ausgehöhlt wird und Verurteilungen nur auf einer klaren und belastbaren Beweisgrundlage beruhen.

In der Praxis spielt „Im Zweifel für den Angeklagten“ eine entscheidende Rolle, insbesondere bei komplizierten Sachverhalten oder widersprüchlichen Zeugenaussagen. Stellen Sie sich einen Fall vor, bei dem die Schilderungen der Zeugen voneinander abweichen oder technische Beweise nicht eindeutig sind. In solchen Situationen hat das Gericht abzuwägen: Reichen die vorgelegten Beweise aus, um die Schuld ohne jeden Zweifel zu beweisen? Falls nicht, muss ein Freispruch erfolgen.

Ein häufiger Irrtum besteht darin, den Grundsatz mit einer Art „Freifahrtschein“ für Angeklagte gleichzusetzen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein grundlegendes Schutzinstrument, das sicherstellt, dass niemand aufgrund unzureichender Beweise verurteilt wird. Es geht dabei nicht darum, Schuldige ungestraft davonkommen zu lassen, sondern vielmehr darum, Fehler im Rechtssystem zu vermeiden und das Vertrauen in die Justiz zu stärken.

Für die Strafverteidigung ist dieser Grundsatz ein zentrales Werkzeug. Als Verteidiger ist es meine Aufgabe, mögliche Zweifel an der Beweisführung aufzuzeigen und Schwachstellen in der Argumentation der Anklage aufzudecken. Dies erfordert eine gründliche Analyse der Beweislage und eine überzeugende Darstellung vor Gericht. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ kann so zu einem entscheidenden Faktor werden, um ein faires und gerechtes Verfahren zu gewährleisten.

Abschließend lässt sich sagen, dass „Im Zweifel für den Angeklagten“ weit mehr ist als ein rechtlicher Leitsatz. Er symbolisiert den Anspruch auf Gerechtigkeit und die zentrale Rolle der Unschuldsvermutung im Strafrecht. Wenn Sie mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, stehen wir Ihnen als erfahrene Strafverteidiger zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und sicherzustellen, dass dieser Grundsatz auch in Ihrem Fall konsequent angewendet wird.

Das Jugendstrafverfahren unterscheidet sich maßgeblich vom Erwachsenenstrafrecht, da es speziell auf die Erziehung und Entwicklung junger Menschen ausgerichtet ist. Es gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das für Jugendliche (14–17 Jahre) und in bestimmten Fällen für Heranwachsende (18–20 Jahre) Anwendung findet. Statt der Bestrafung steht hier der Erziehungsgedanke im Vordergrund, weshalb das Verfahren besondere Regeln und Ziele verfolgt.

Wichtige Merkmale des Jugendstrafverfahrens

  1. Erzieherischer Ansatz:
    Ziel des Jugendstrafrechts ist es, den jungen Menschen von einer weiteren Straffälligkeit abzuhalten und seine soziale Integration zu fördern. Daher werden häufig erzieherische Maßnahmen wie Sozialstunden, Erziehungsbeistände oder die Teilnahme an Anti-Aggressions-Trainings angeordnet.

  2. Sonderregelungen im Verfahren:

    • Nicht-öffentliche Verhandlungen: Im Jugendstrafverfahren sind Hauptverhandlungen in der Regel nicht öffentlich, um den Schutz der Privatsphäre des Jugendlichen zu gewährleisten.
    • Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe: Diese Behörde spielt eine zentrale Rolle und erstellt Berichte über die persönliche, familiäre und soziale Situation des Jugendlichen. Die Empfehlungen der Jugendgerichtshilfe (JGH) haben Einfluss auf das Urteil. Achtung: Die JGH erstattet sowohl an die Staatsanwaltschaft als auch an das Gericht Bericht und unterliegt keinem Zeugnisverweigerungsrecht. 
    • Sanktionen: Neben erzieherischen Maßnahmen und Zuchtmitteln (z. B. Verwarnungen oder Jugendarrest) kann auch Jugendstrafe verhängt werden, die jedoch die ultima ratio darstellt.
  3. Berücksichtigung der Reife und Persönlichkeit:
    Die persönliche Entwicklung, das Alter und die Reife des Beschuldigten werden bei der Entscheidungsfindung besonders berücksichtigt.

Wie kann ein Strafverteidiger im Jugendstrafverfahren helfen?

Ein erfahrener Strafverteidiger unterstützt Jugendliche und deren Eltern dabei, das Verfahren und die möglichen Konsequenzen zu verstehen. Er übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:

  • Der Strafverteidiger stellt sicher, dass der Jugendliche während des gesamten Verfahrens fair behandelt wird und seine Rechte gewahrt bleiben.
  • Durch gezielte Verteidigungsstrategien kann er Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen, etwa durch Verhandlungen über die Einstellung des Verfahrens oder die Reduktion von Sanktionen. Er berät den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden sowie seine Eltern über die bestmögliche Vorgehens- und Verhaltensweise.
  • Er begleitet den Jugendlichen und seiner Familie im Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe.
  • Ein guter Strafverteidiger berücksichtigt die persönliche Lebenssituation des Jugendlichen und bringt diese überzeugend in die Verhandlung ein, um die bestmöglichen erzieherischen Maßnahmen zu erreichen. Auch außergerichtlich setzt er sich ein, um nachhaltig dem Erziehungsgedanken Rechnung zu tragen.

Gerade im Jugendstrafverfahren kann ein Einsatz eines Strafverteidigers die Weichen für einen positiven Ausgang stellen. Durch eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Jugendgerichtshilfe, eine sorgfältige Analyse der Ermittlungsakte und gezielte Gespräche mit den Jugendlichen und deren Eltern lassen sich oft belastende Sanktionen vermeiden.

Jugendliche und ihre Familien sollten das Jugendstrafverfahren nicht unterschätzen – professionelle Unterstützung hilft dabei, eine zweite Chance zu ermöglichen und den Blick in eine positive Zukunft zu lenken.

Die Kosten eines Strafverfahrens setzen sich aus den Anwaltsgebühren sowie den Gerichtskosten zusammen. Wer diese im Rahmen eines Strafverfahrens trägt, entscheidet der Ausgang des Verfahrens.

Wie setzen sich die Kosten einer Strafverteidigung zusammen?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuell vereinbarten Vergütungsvereinbarung. Sie hängen von mehreren Faktoren ab, darunter:

  • Art des Vorwurfs: Einfachere Fälle, wie eine Verkehrsstraftat, sind in der Regel günstiger als umfangreiche Wirtschafts- oder Kapitalstrafverfahren.
  • Verfahrensstadium: Je weiter ein Verfahren fortgeschritten ist, desto mehr Aufwand und Kosten entstehen.
  • Komplexität des Falls: Umfangreiche Akten, viele Beteiligte oder schwierige Beweislagen erhöhen den Arbeitsaufwand.

Neben den reinen Gebühren fallen auch Auslagen, wie Reisekosten oder Kopierkosten, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer an.

Warum ist ein Vorschuss erforderlich?

Ein Strafverteidiger fordert in der Regel einen Vorschuss, um die anfänglichen Kosten abzudecken und die Vertretung sicherzustellen. Dieser Vorschuss dient dazu:

  • Den laufenden Arbeitsaufwand zu finanzieren (z. B. Akteneinsicht, Mandantengespräche, erste Schriftsätze).
  • Sicherzustellen, dass der Anwalt die Mandatsübernahme nicht auf eigenes finanzielles Risiko tätigt.

Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität des Falls. In der Regel bewegt sich der Vorschuss bei kleineren Verfahren im Bereich von 500 bis 2.500 Euro, bei umfangreichen oder komplexen Verfahren kann er ggf. auch höher ausfallen. Ein kompetenter Anwalt wird Sie bereits im Erstberatungsgespräch transparent über die möglichen Kosten aufklären, um Überraschungen zu vermeiden.

Warum lohnt sich eine frühzeitige Beauftragung eines Anwalts?

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Kosten höher werden, wenn man einen Anwalt bereits im Ermittlungsverfahren kontaktiert. Tatsächlich ist oft das Gegenteil der Fall:

  • Frühe Einflussnahme: Ein Strafverteidiger kann bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht beantragen, eine Strategie entwickeln und mögliche Verfahrenseinstellungen bewirken, bevor es zur Anklage kommt.
  • Kosten sparen: Verfahren, die frühzeitig eingestellt werden, ersparen die Kosten einer Hauptverhandlung.
  • Vermeidung von Fehlern: Ohne rechtliche Beratung könnten unüberlegte Aussagen oder Handlungen den Fall unnötig komplizieren – und damit teurer – machen.

Was passiert, wenn man sich die Strafverteidigung nicht leisten kann?

Personen mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtverteidigung beantragen. Dabei übernimmt das Gericht zunächst die Kosten für die Verteidigung. Allerdings wird eine Pflichtverteidigung nur in bestimmten Fällen gewährt, etwa bei schweren Vorwürfen oder wenn eine Freiheitsstrafe droht, § 140 StPO. 

Was passiert, wenn das Verfahren eingestellt wird?

Wird das Verfahren eingestellt, bevor es zur Hauptverhandlung kommt, entfallen weitere Kosten. Dies ist oft die wirtschaftlichste Lösung und spricht für die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers.

Werden die Kosten im Falle eines Freispruchs erstattet?

Ja, bei einem Freispruch trägt in der Regel die Staatskasse die Kosten für die notwendige Verteidigung. Für zusätzliche Vereinbarungen, wie eine höhere Vergütungsvereinbarung, bleibt der Mandant jedoch zahlungspflichtig.

Sind die Kosten immer gleich?

Die Gebühren gemäß RVG sind standardisiert. Ein Anwalt kann jedoch eine individuelle Honorarvereinbarung treffen, wenn der Aufwand erheblich vom Durchschnitt abweicht. Zudem handelt es sich bei den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG um Rahmengebühren. Hier richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem individuellen Fall und dem damit verbundenen Aufwand sowie Gegebenheiten (bspw. ob der Mandant in Haft ist).

Was kostet eine Hauptverhandlung?

Die Kosten einer Hauptverhandlung hängen von der Dauer und dem Schwierigkeitsgrad ab. Im mittleren Bereich können die Gebühren für einen Verhandlungstag mehrere hundert bis tausend Euro betragen.

Ein erfahrener Strafverteidiger schützt nicht nur Ihre Rechte, sondern kann oft einen erheblichen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen. Eine gut geführte und vor allem frühzeitige Verteidigung spart Zeit, Nerven und – im besten Fall – Geld.

Unser Tipp: Warten Sie nicht, bis das Verfahren fortgeschritten ist. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen. Wir beraten Sie gerne zu den möglichen Kosten und erklären Ihnen transparent, welche Schritte sinnvoll sind.

Die Kosten einer Strafverteidigung sind eine Investition in Ihre Freiheit und Rechte. Durch eine frühzeitige Beratung können Fehler vermieden und das Verfahren oft schneller und kostengünstiger abgeschlossen werden.

Die Kosten eines Strafverteidigers hängen von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich muss der Beschuldigte seinen Strafverteidiger selbst bezahlen – es sei denn, es handelt sich um eine Pflichtverteidigung oder es existiert eine Rechtsschutzversicherung, die für die Kosten aufkommt.

  • Selbstzahlung: In den meisten Fällen trägt der Mandant die Anwaltskosten selbst. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder können individuell durch eine Honorarvereinbarung festgelegt werden.
  • Pflichtverteidigung: Wird ein Pflichtverteidiger bestellt, übernimmt zunächst die Staatskasse die Kosten. Sollte es jedoch zu einer Verurteilung kommen, kann der Mandant verpflichtet werden, diese nachträglich zu ersetzen.
  • Rechtsschutzversicherung: Nicht jede Versicherung deckt Strafverteidigungskosten. In der Regel sind nur Fahrlässigkeitsdelikte , wie etwa Verstöße im Verkehrsrecht, abgedeckt. Vorsatzstrafen sind meist ausgeschlossen – es sei denn, das Verfahren endet mit einem Freispruch oder einer Einstellung ohne Auflage.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung meine Verteidigungskosten?

Ob eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernimmt, hängt vom Tarif und der Art des Vorwurfs ab:
Gedeckt: Fahrlässige Verstöße (z. B. Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung)
Nicht gedeckt: Vorsätzlich begonnene Straftaten (z. B. Betrug, Diebstahl, Körperverletzung)

Einige Tarife bieten eine sogenannte Vorsatzausklause , die eine Kostenerstattung ermöglicht, falls sich der Vorwurf im Nachhinein als unbegründet erweist. Deshalb ist es ratsam, rechtzeitig mit der Versicherung zu klären, ob ihr eine Deckungszusage erteilt wird.

Was ist, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Darüber hinaus besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe oder staatliche Unterstützung zu beantragen.

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die ohne Hauptverhandlung ergeht. Er beinhaltet meist Geldstrafen oder Bewährungsauflagen. Wer einen Strafbefehl erhält, kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, um eine mündliche Verhandlung zu erzwingen. Ein Strafverteidiger prüft und klärt Sie darüber auf, ob und in welchem Umfang ein Einspruch sinnvoll ist, und vertritt Sie im weiteren Verfahren.

Eine verhängte Sperrfrist verhindert, dass Sie Ihren Führerschein vorzeitig zurückerhalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Sperrfristverkürzung zu beantragen, etwa durch die Teilnahme an Aufbauseminaren. Ihr Anwalt kann Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Die Untersuchungshaft (U-Haft) ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet. Sie dient nicht als Strafe, sondern soll das Strafverfahren sichern. Dennoch stellt sie für die Betroffenen eine immense Belastung dar, da sie das gesamte Leben beeinflusst – von der Arbeit bis hin zu Haustieren und der Wohnung. Die Untersuchungshaft (U-Haft) ist für die meisten Betroffenen eine völlig neue und belastende Erfahrung. Neben den rechtlichen Aspekten gibt es klare Abläufe, die den Verlauf der U-Haft strukturieren. Auch die Kommunikation mit der Familie und die rechtliche Unterstützung sind zentral, um mit der Situation umzugehen.

In der U-Haft haben Betroffene das Recht auf anwaltliche Beratung und regelmäßigen Kontakt zu ihrem Verteidiger. Ein Strafverteidiger kann Haftprüfungsanträge stellen und versuchen, die Haftbedingungen zu verbessern oder die Haft aufheben zu lassen.

Ablauf der Untersuchungshaft

  1. Verhaftung und Polizeigewahrsam:
    Nach der Verhaftung wird die beschuldigte Person in Gewahrsam genommen und als nächstes zur Polizeidienststelle gebracht. Dort kann eine erste Befragung stattfinden, zu der der Beschuldigte keine Angaben machen muss. Es empfiehlt sich, von diesem Schweigerechten Gebrauch zu machen, bis ein Strafverteidiger konsultiert wurde.

  2. Haftvorführung:
    Innerhalb von 48 Stunden nach der Verhaftung muss der Beschuldigte einem Haftrichter vorgeführt werden. Der Richter prüft, ob die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft – wie dringender Tatverdacht und ein Haftgrund – vorliegen. Während der Haftvorführung hat der Beschuldigte das Recht, einen Strafverteidiger heranzuziehen, der ihn unterstützt und sich für seine Rechte hinzusetzt.

  3. Anordnung der Untersuchungshaft:
    Entscheidet der Haftrichter, dass U-Haft notwendig ist, wird ein schriftlicher Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte wird dann in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) überführt.

  4. Haftprüfung und Haftbeschwerde:
    Während der U-Haft kann jederzeit eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde beantragt werden, um die Haftbedingungen zu überprüfen oder den Haftbeschwerden

Gründe für die Untersuchungshaft

U-Haft kann nur verhängt werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt. Mögliche Haftgründe sind:

  1. Fluchtgefahr: Es besteht die Befürchtung, dass sich der Beschuldigte der Strafverfolgung durch Flucht entzieht.
  2. Verdunkelungsgefahr: Es besteht die Gefahr, dass Beweismittel vernichtet oder Zeugen beeinflusst werden.
  3. Wiederholungsgefahr: Bei bestimmten Delikten kann U-Haft angeordnet werden, um weitere Straftaten zu verhindern.
  4. Schwere der Tat: In Ausnahmefällen kann bei besonders schweren Verbrechen ein Haftbefehl auch ohne die oben genannten Gründe ergehen.

Dauer der Untersuchungshaft

Die Dauer der U-Haft ist nicht unbegrenzt. Grundsätzlich darf sie maximal 6 Monate andauern. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, etwa bei umfangreichen Ermittlungen. Trotz dieser Regelung kann es in der Praxis zu längeren Haftzeiten kommen.

Wer wird im Falle einer Haftung informiert?

  • Angehörige: Die Polizei ist nicht verpflichtet, Angehörige automatisch zu benachrichtigen. Der Beschuldigte sollte daher ausdrücklich um eine Information gebeten werden.
  • Strafverteidiger: Es ist ratsam, sofort einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser kann nicht nur den Kontakt zu Angehörigen herstellen, sondern auch die Rechte des Beschuldigten wahren und über das weitere Vorgehen beraten.
  • Jugendamt: Bei minderjährigen Kindern der Inhaftierten wird das Jugendamt eingeschaltet, um eine Betreuung sicherzustellen.

Aufhebung der Untersuchungshaft

Der U-Haft kann durch verschiedene Maßnahmen aufgehoben oder abgemildert werden:

  • Haftprüfung: Der Beschuldigte oder sein Verteidiger kann jederzeit eine Prüfung des Haftbefehls beantragen.
  • Haftbeschwerde: Eine Beschwerde gegen den Haftbefehl kann bei einer höheren Instanz eingereicht werden.
  • Mildernde Maßnahmen: Statt U-Haft können Auflagen wie Meldepflichten, Kautionszahlungen oder ein Aufenthaltsverbot verhängt werden.

Ein erfahrener Strafverteidiger spielt eine zentrale Rolle, um die Aufhebung der U-Haft zu erreichen. Er prüft die Haftgründe, beantragt gegebenenfalls eine Haftprüfung und setzt sich für mildere Maßnahmen ein.

In U-Haft haben Häftlinge das Recht auf Post- und Besuchskontrolle sowie auf ein menschenwürdiges Leben. Ein Anwalt kann  Betroffenen den Kontakt zur Außenwelt erleichtern. Er dient in dieser Zeit als eine Art Sprachrohr zwischen dem Inhaftierten und seinen Angehörigen.

Unser Rat: Schweigen ist Gold. Sagen Sie kein Wort. Kontaktieren Sie umgehend den Strafverteidiger Ihres Vertrauens und warten Sie das Gespräch mit ihm ab, damit er Sie aufklären und Ihnen helfen kann.

Arbeit: Arbeitgeber werden in der Regel nicht direkt über die U-Haft informiert. Die Abwesenheit führt jedoch oft zu Schwierigkeiten, insbesondere bei längerer Haftdauer. Betroffene sollten ihren Strafverteidiger um Unterstützung bitten, um mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und mögliche Arbeitsplatzverluste zu vermeiden.

Haustiere: Haustiere können eine große Sorge sein. Angehörige oder Freunde sollten schnellstmöglich informiert werden, um sich um die Tiere zu kümmern. In Ausnahmefällen können Tierschutzorganisationen helfen.

Wohnung: Mietzahlungen laufen während der U-Haft weiter. Ist keine rechtzeitige Zahlung möglich, kann dies zu einer Kündigung führen. Es ist wichtig, Verwandte oder Vertrauenspersonen um Unterstützung bei finanziellen Angelegenheiten zu bitten.

Ein Strafverteidiger ist unverzichtbar, um die Rechte des Beschuldigten zu schützen und möglichst schnell die Haftbedingungen zu verbessern. Er prüft den Haftbefehl, verhandelt mit der Staatsanwaltschaft und klärt alle notwendigen Schritte, um die U-Haft zu beenden. Zudem koordinierte er die Kommunikation mit Arbeitgebern, Vermietern und Angehörigen, um die Auswirkungen der U-Haft auf das Leben des Beschuldigten zu minimieren.

Eine Verkehrskontrolle ist für viele Autofahrer ein unerwartetes Ereignis, das Unsicherheit auslösen kann. Doch mit dem richtigen Verhalten lassen sich Missverständnisse vermeiden. Wichtig ist, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und sich kooperativ zu zeigen.

Wie läuft eine Verkehrskontrolle ab?

  1. Sie werden angehalten:
    Die Polizei signalisiert eine Kontrolle meist mit einem Anhaltezeichen („Bitte folgen“ oder „Stopp Polizei“). Fahren Sie ruhig an den angezeigten Ort und schalten Sie den Motor ab.

  2. Halten Sie die erforderlichen Dokumente bereit:
    Sie sind verpflichtet, folgende Dokumente vorzulegen:

    • Führerschein
    • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    • Personalausweis (bei Bedarf)
  3. Fragen beantworten:

Geben Sie nur die Informationen, die gesetzlich vorgeschrieben sind:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum
  • Fahrzeughalterdaten, falls Sie nicht der Eigentümer sind

Wichtig: Sie müssen keine Angaben zu Ihrer Fahrstrecke oder Ihrem Ziel machen!

Rechte und Pflichten bei Alkohol- oder Drogentests

Die Polizei kann bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum einen Atemalkoholtest oder Drogenschnelltest verlangen. Sie sind nicht verpflichtet, diesen Tests vor Ort zuzustimmen. Dies gilt jedoch nicht für eine gerichtlich angeordnete Blutentnahme, die Sie in jedem Fall dulden müssen.

Durchsuchung des Fahrzeugs

Eine Fahrzeugdurchsuchung darf nur mit Ihrer Zustimmung oder bei einem begründeten Verdacht (z. B. auf Straftaten) durchgeführt werden. Leisten Sie keinen Widerstand, falls die Beamten auf einer Durchsuchung bestehen, sondern kontaktieren Sie umgehend Ihren Strafverteidiger.

Wie verhalte ich mich richtig?

  • Bleiben Sie ruhig und höflich, auch wenn die Situation unangenehm ist.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Beamten oder kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Rechtsanwalt, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme ggf. zu überprüfen.
  • Machen Sie keine Aussagen, die Sie belasten könnten. Sie haben das Recht zu schweigen! Das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil angelastet werden.
  • Dokumentieren Sie Auffälligkeiten, etwa unangemessenes Verhalten der Beamten, und notieren Sie Namen oder Dienstnummern.

Wie kann ein Strafverteidiger helfen?

Ein Strafverteidiger kann Sie unterstützen, wenn es während der Verkehrskontrolle zu Konflikten oder rechtlichen Problemen kommt. Er prüft, ob die Kontrolle rechtmäßig ablief, und setzt sich bei unrechtmäßigen Maßnahmen oder Sanktionen für Ihre Rechte ein. Sollten Bußgelder, Fahrverbote oder gar strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen, hilft ein Anwalt dabei, diese abzuwehren oder zu mildern.

Mit einem kooperativen und sachlichen Verhalten vermeiden Sie unnötige Komplikationen und bewahren Ihre Rechte – auch in stressigen Situationen wie einer Verkehrskontrolle.

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Als Zeuge besteht jedoch eine Pflicht, auf Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zu reagieren. Ein Strafverteidiger prüft, ob und wie Sie auf eine Vorladung reagieren sollten, und bereitet Sie auf eine mögliche Aussage vor.

Im Strafrecht gibt es verschiedene Sanktionsformen, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Bewährung und gemeinnützige Arbeit. Die Art der Strafe hängt von der Schwere der Tat und den persönlichen Umständen ab. Ein Anwalt setzt sich für eine möglichst milde Strafe ein und prüft Alternativen wie Bewährung oder Diversion.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung sollten Sie Ruhe bewahren, nichts unterschreiben und sofort Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Dieser prüft die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Ja, als Zeuge sind Sie verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen und auszusagen, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen. Ein Anwalt kann Sie beraten, wenn Sie besondere Schutzbedürfnisse haben oder von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen möchten.

Zeugen in einem Strafverfahren tragen eine wichtige Rolle zur Aufklärung von Straftaten bei. Doch die Situation kann schnell belastend werden, insbesondere wenn es um heikle Themen, widersprüchliche Aussagen oder intensive Befragungen geht. Hier bietet der Zeugenbeistand eine wertvolle rechtliche Unterstützung, um die Rechte des Zeugen zu wahren und ihn vor unnötigen Belastungen zu schützen.

Wann ist ein Zeugenbeistand sinnvoll?

Ein Zeugenbeistand ist vor allem dann ratsam, wenn:

  • der Zeuge durch die Aussage rechtlich belastet werden könnte.
  • der Zeuge sich unsicher fühlt, welche Fragen er beantworten muss.
  • der Zeuge in einem Verfahren als Belastungszeuge auftritt.
  • der Zeuge Opfer einer Straftat ist und sich vor der Konfrontation mit dem Beschuldigten fürchtet.
Welche Rechte haben Zeugen?
  • Aussageverweigerungsrecht:
    Wenn Zeugen sich selbst oder nahe Angehörige mit ihrer Aussage belasten könnten, dürfen sie die Aussage verweigern, §§ 52, 55 StPO.

  • Recht auf Schutz:
    Zeugen, insbesondere in sensiblen Verfahren, haben Anspruch auf Schutzmaßnahmen, etwa die Vermeidung eines persönlichen Aufeinandertreffens mit dem Angeklagten.

  • Recht auf Beratung:
    Zeugen dürfen sich durch einen Zeugenbeistand juristisch beraten lassen, bevor sie Ihre Aussage machen. Dies gilt für das Ermittlungs-, Zwischen- sowie Hauptverfahren.

Wie kann ein Zeugenbeistand helfen?

Ein erfahrener Zeugenbeistand übernimmt folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung: Er klärt den Zeugen über die Rechte und Pflichten auf und bereitet ihn auf die Vernehmung oder Gerichtsverhandlung vor.
  • Begleitung: Der Zeugenbeistand ist während der Vernehmung oder Hauptverhandlung an der Seite des Zeugen, schützt ihn vor unangemessenen Fragen und achtet darauf, dass alle Rechte eingehalten werden.
  • Schutz vor Selbstbelastung: Der Beistand verhindert, dass sich der Zeuge durch unbedachte Aussagen rechtlich selbst in Schwierigkeiten bringt. Ein Zeuge, der in der Regel juristischer Laie ist, kann manchmal nicht einschätzen, welche Aussagen am Ende für ihn mehr belastend als entlastend sein kann.
  • Emotionale Entlastung: Als Opfer oder Belastungszeuge hilft der Beistand, Ängste und Unsicherheiten zu reduzieren.

Warum ist ein Zeugenbeistand wichtig?

In einem Strafverfahren kann eine Zeugenaussage weitreichende Konsequenzen haben. Ein Zeugenbeistand sorgt dafür, dass der Zeuge (rechtlich) sicher auftritt. Er bietet Schutz, Klarheit und die notwendige Unterstützung, um die Aussage ohne Druck und Unsicherheiten zu machen zu können.

Unsere Kanzlei steht Ihnen als erfahrener Zeugenbeistand zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren – sowohl vor, während als auch nach Ihrer Aussage. 

Das Zwischenverfahren ist die Phase zwischen Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung. Hier prüft das Gericht, ob die Anklage zugelassen wird. Ein Strafverteidiger kann in dieser Phase entscheidend eingreifen, um die Hauptverhandlung zu verhindern oder die Anklage zu entkräften.